SMART METER - BEREIT FÜR DIE ENERGIE DER ZUKUNFT?
Bis 2032 werden alle deutschen Haushalte mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Das schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - ein Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - vor. Je nach Stromverbrauch bekommen einige Haushalte sogar ein intelligentes Messsystem (iMS oder iMSys) - auch Smart Meter oder intelligenter Stromzähler genannt.
Warum ein intelligentes Messsystem für mehr Transparenz sorgt, wie Sie Ihren Stromverbrauch ganz einfach im Blick behalten und wie der Wechsel zum Smart Meter funktioniert zeigen wir Ihnen hier.
Smart Meter im Überblick
1. Was bedeuten die Begriffe moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem und Smart Meter?
2. Wie wird entschieden, wer welchen Zähler erhält?
3. Wie läuft der Einbau dieser intelligenten Systeme ab?
4. Welchen Datenschutzauflagen unterliegen Smart Meter Gateways?
5. Vorteile des Smart Meters im Überblick
6. Messstellenbetriebsgesetz und Preisblätter
7. Stromzähler im Vergleich
8. Wechsel auf Smart Meter
1. Was bedeuten die Begriffe moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem und Smart Meter?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der keine Daten senden oder empfangen kann. Sie zeichnet sich durch eine digitale Anzeige aus, auf der der aktuelle Zählerstand abgelesen wird. Schrittweise werden die alten, analogen Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) durch diese neuen digitalen Zähler ersetzt. Im Gegensatz zu den analogen Zählern erfassen moderne Messeinrichtungen nicht nur den Gesamtverbrauch, sondern speichern den Verbrauch in Verbindung mit der jeweiligen Nutzungszeit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine moderne Messeinrichtung in ein Kommunikationsnetzwerk zu integrieren – so entsteht ein intelligentes Messsystem oder auch Smart Meter genannt.
Ein intelligentes Messsystem setzt sich also aus zwei Komponenten zusammen:
- einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung)
- und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway.
2. Wie wird entschieden, wer einen Zähler erhält?
Im deutschen Rolloutplan bekommen anfangs nicht alle Haushalte einen Smart Meter - aber jeder, der einen haben möchte, kann ihn ab 2025 bei seinem Messstellenbetreiber anfordern. Der Grund dafür: Deutschland hat sich für einen stufenweisen Rollout entschieden und verbaut zwei Gerätetypen:
- Moderne Messeinrichtungen für Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch unter 6.000 kWh. Diese Zähler verfügen über ein digitales Display und sind zum intelligenten Messsystem aufrüstbar.
- Intelligente Stromzähler für Verbraucher mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von über 6.000 kWh und Erzeuger über 7 kWh Strom pro Jahr: Diese Zähler haben ein Gateway, sind internetfähig und können mit verschiedenen Parteien kommunizieren.
3. Wie läuft der Einbau der intelligenten Messsysteme ab?
4. Welchen Datenschutzauflagen unterliegen Smart Meter Gateways?
Der intelligente Stromzähler sammelt Verbrauchsdaten und überträgt sie mithilfe des Smart Meter Gateways an Energieversorger, Netzbetreiber und Kunden. Dabei gelten strenge Datenschutzbestimmungen. Nur Gateways, die den Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen, werden zertifiziert. Diese hohen Standards sollen sicherstellen, dass unbefugter Zugriff auf die Daten ausgeschlossen bleibt. Zu den Sicherheitsmaßnahmen des BSI zählen unter anderem:
- Firewall-Mechanismen zur Absicherung der Kommunikation,
- Die Erlaubnis von Kommunikationsverbindungen ausschließlich von innen nach außen,
- Authentifizierung, Verschlüsselung und Integritätsschutz für alle Kommunikationsflüsse,
- der Nachweis sicherer Produktions- und Entwicklungsprozesse beim Gerätehersteller.
Mit diesen Maßnahmen setzt das BSI hohe Sicherheitsstandards für Smart Meter und erhöht so die Zuverlässigkeit und den Datenschutz dieser Geräte.
5. Vorteile des Smart Meters im Überblick
6. Messstellenbetriebsgesetz und Preisblätter
Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz §37 Abs1. MsbG und unser Preisblatt für Moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme finden sie hier.
7. Stromzähler im Vergleich
Konvent. Stromzähler
Ferraris- und elektronischer Haushaltszähler
- Früher: Verbräuche bis 100.000 kWh/Jahr
- Wird nicht mehr verbaut
- Geräte werden bis 2032 gegen digitale Zähler ausgetauscht
- Jährliche Ablesung notwendig
- Keine Verbrauchsübersichten
- Keine Übertragung der Messwerte
Digitaler Zähler
Moderne Messeinrichtung
- Für Verbräuche bis 6.000 kWh/Jahr
- Ersetzt mechanische & elektronische Zähler
- Verbrauchswerte der letzten 24 Monate am Gerät auslesbar
- Keine Übertragung der Messwerte
- Jährliche Ablesung notwendig
Smart Meter
Intelligenter Stromzähler
- Verpflichtend ab 6.000 kWh/Jahr
- Ersetzt mechanische & elektronische Zähler
- Keine Ablesung notwendig
- Verbrauch und Einspeisung auf 15 Minuten genau
- Deckt Einsparpotenzial auf und ermöglicht größere Planungssicherheit
- Darstellung von Verbrauchs- und Einspeisewerten im Kundenportal
Gewerbe-/Industriezähler
Registrierende Lastgangmessung (RLM)
- Verpflichtend ab 100.000 kWh/Jahr
- Einsatz in (Klein-) Gewerbe & Industrie
- Deckt Einsparpotenzial auf und ermöglicht größere Planungssicherheit
- 15-minütige Kommunikation mit MSB, keine Ablesung notwendig
8. Wechsel auf Smart Meter leicht gemacht
Beantragen Sie jetzt Ihren Smart Meter!
Wenn Ihr Jahresverbrauch 6.000 kWh übersteigt oder Sie eine Einspeiseanlage mit einer Leistung von mehr als sieben kWp betreiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, auf ein Smart Meter umzusteigen. In diesem Fall werden wir Sie direkt kontaktieren.
Gehören Sie nicht zu dieser Zielgruppe, möchten aber trotzdem von den Vorteilen eines Smart Meters profitieren – wie z. B. dynamische Stromtarife, eine detaillierte Verbrauchsüberwachung, den Wegfall der Zählerablesung oder die Förderung erneuerbarer Energien –, können Sie einen außerplanmäßigen Wechsel unkompliziert beantragen. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die technischen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort und informieren Sie über die weiteren Schritte.
Sollte eine Installation aus technischen Gründen nicht möglich sein, kommt kein Vertrag zustande, und Ihnen entstehen keine Kosten. Bitte beachten Sie jedoch, dass für einen außerplanmäßigen Wechsel eine einmalige Gebühr von 30,00 Euro anfällt. Zudem kann sich Ihre jährliche Zählermiete durch den Wechsel ändern.