Smart Meter
BEREIT FÜR DIE ENERGIE DER ZUKUNFT?
Das Ziel der Energiewende in Deutschland ist es, bis zum Jahr 2050 hauptsächlich „sauberen Strom“ aus regenerativen Quellen wie Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie oder nachwachsenden Rohstoffen zu beziehen. Diese Energiequellen stehen nur dezentral oder witterungsabhängig zur Verfügung. Um Angebot und Nachfrage an Strom in Einklang zu bringen, braucht es eine feinere Abstimmung. Darüber hinaus ist die Verringerung des Energieverbrauchs durch eine sparsame und effiziente Nutzung der Energie das zweite Standbein der Energiewende.
Der Einbau der neuen digitalen Stromzähler bei allen Verbrauchern, Betrieben und Erzeugern hilft, ein intelligentes Stromnetz zu schaffen. Sie können z. B. den aktuellen Zählerstand und die aktuelle Gesamtleistung aller eingeschalteten Elektrogeräte einsehen. Mit dem Wissen kann der Verbrauch gesteuert und gesenkt werden. Um diese Funktion nutzen zu können, müssen Sie zuerst die Zähler-PIN eingeben. Die PIN können Sie über unser Kontaktformular anfordern.
Messstellenbetrieb und Preisblätter
Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz §37 Abs1. MsbG und unser Preisblatt für Moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme finden sie hier.
Messstellenvertrag
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 MsbG hat grundsätzlich jeder Messstellenbetreiber mit Anschlussnutzern (Letztverbraucher und EEG-/KWK-Anlagenbetreiber) bzw. in den Fällen des § 6 MsbG mit Anschlussnehmern einen Vertrag über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu schließen. Diese Verpflichtung gilt dabei ausschließlich für den Stromsektor und nur für die Durchführung des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Der Messstellenvertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer kommt gemäß § 9 Abs.3 MsbG dadurch zustande, dass der Anschlussnutzer nach der Installation einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems (weiterhin) Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt.
Den von uns verwendeten Messstellenvertrag und unser Preisblatt finden Sie hier.
Moderne Messeinrichtungen und Zähler
Mit der Digitalisierung der Energiewende trat am 02. September 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft. Es regelt das Mess- und Zählwesen in Deutschland umfassend neu. Als Teil der Energiewende erhält jeder Verbraucher einen neuen, digitalen Zähler. Die Modernisierung ist eine von vielen Maßnahmen, welche die Bundesregierung beschlossen hat, um die Energieversorgung zukunftssicher, transparenter und umweltfreundlicher zu gestalten. In unserem Netzgebiet übernehmen wir, die Stadtwerke Schüttorf · Emsbüren, als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) diese Aufgabe.
Die Hauptaufgabe des Stromzählers bleibt unverändert. Der neue Zähler zeigt den Energiebezug/-lieferung in kWh als Zählerstand an. Genau dies hat der alte Zähler auch gezeigt. Zusätzlich sind, nach Eingabe der individuellen PIN, die aktuelle Leistung in kW wie auch die historischen Werte in kWh ersichtlich. Die PIN fordern können Sie bequem über das Formular am Ende der Seite anfordern.