Die Stadtwerke Schüttorf · Emsbüren GmbH betreibt in der Stadt Schüttorf und den Gemeinden Samern, Quendorf, Ohne und Emsbüren die Strom- und Gasnetze.
Hier erhalten Sie als Marktpartner alle wichtigen Informationen über die Rahmenbedingungen der Netznutzung. Ergänzend hierzu sind die gesetzlichen Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten aufgeführt.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne und jederzeit an!
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen:
Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019).
Gesetzliche Grundlage für die Herstellung, Änderung oder Nutzung von Netzanschlüssen ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH zur NAV.
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftsgesetz vom 12.07.2005 sowie Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung vom 28.07.2005. Die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH bietet Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Netz.
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegten Höchstpreisen.
Mehrkosten nach KWK-Gesetz:
0,275 ct/kWh* zzgl. 19% Umsatzsteuer
* Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gem. §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.
Mehrkosten nach § 19 StromNEV:
1. Für die Strommenge bis 1.000.000 kWh/a beträgt der Aufschlag je Abnahmestelle
0,643 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer
2. Für jede darüber hinausgehende kWh/a beträgt der Aufschlag je Abnahmestelle
0,050 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer
3. Für das produzierende Gewerbe, für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie für Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem Stromkostenanteil größer 4% des Vorjahresumsatzes (der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen) beträgt der Aufschlag abweichend zu 2.
0,025 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Mehrkosten nach § 17 f EnWG:
0,656 ct/kWh* zzgl. 19 % Umsatzsteuer
* Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gem. §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.
Bei Kunden mit Leistungsmessung kommt eine Datenfernübertragung zum Einsatz. Dazu ist vom entnehmenden Kunden auf Anforderung der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren ein separater Nebenstellen- bzw. Telefonanschluss in Nähe der Zähleinrichtung kostenfrei bereitzustellen.
Blindstrom:
Der Kunde ist verpflichtet, bei seinem Strombezug einen Leistungsfaktor (cos φ) in der Regel zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv einzuhalten.
Hochlastzeitfenster:
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV haben Betreiber von Energieversorungsnetzen einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmeebene abweicht (atypisches Lastverhalten).
Die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH haben nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für ihre Netzanschlussebenen (Mittelspannung, Umspannung MS/NS, Niederspannung) ermittelt und bieten auf dieser Basis Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an. Die Hochlastzeitfenster für die Kalenderjahre 2018 bis 2024 finden Sie hier:
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Anzeigepflicht bei der Regulierungsbehörde.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgeltes nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV finden Sie hier.
Zusatzentgelte
Mahnschreiben oder Sperrungsandrohung:
3,00 €
keine Umsatzsteuer
Erfolglose Sperrung/Wegekosten:
46,00 €
keine Umsatzsteuer
Sperrung der Anschlussnutzung:
67,00 €
keine Umsatzsteuer
Entsperrung während der Geschäftszeiten:
89,25 €
inkl. Umsatzsteuer
Entsperrung außerhalb der Geschäftszeiten:
finden nicht statt
Netzengpässe:
Gegenwärtig treten keine Engpässe gemäß §15 StromNZV Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren auf.
Netzstrukturdaten
Versorgte Fläche:
Schüttorf, Emsbüren, Quendorf, Samern und Ohne: 29,187 km²
Versorgungsgebiet nach Einwohnern:
Stadt Schüttorf und Gemeinden Emsbüren, Quendorf, Samern und Ohne: 26.682 Einwohner
Versorgungsgebiet Geografische Fläche:
Geografische Fläche: 208,02 km²
Anzahl der Entnahmestellen in Stück:
Mittelspannung:
315
Niederspannung:
12.148
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung:
15
Stromkreislängen in km:
Freileitung/ Kabelleitungen Schüttorf, Emsbüren, Quendorf, Samern und Ohne:
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurden zum Stichtag 01. Juli 2024 folgende Energieversorgungsunternehmen als Grundversorger für die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 verpflichtet:
Für die Konzessionsgebiete 48465 Schüttorf, 48465 Quendorf, 48465 Ohne und 48465 Samern:
Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH
Für das Konzessionsgebiet 48488 Emsbüren:
Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH
Nach § 38 Abs. 1 EnWG sind die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH als Grundversorger ebenfalls für die Ersatzversorgung zuständig.
Bedingungen Grundversorgung:
Die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise des Grundversorgers für die Versorgung in Niederspannung finden Sie für die Stadtwerke Schüttorf Emsbüren GmbH hier.