Bedingungen Netzzugang:
Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftsgesetz vom 12.07.2005 sowie Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung vom 28.07.2005. Die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH bietet Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Netz.
Kommunikationsdatenblatt / Zertifikat:
Kommunikationsdatenblatt des Netzbetreibers SWSE - gültig ab 01.08.2024
Netznutzungsvertrag:
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Netznutzungsvertrag Strom
Netznutzungsvertrag Strom - EDI-Vereinbarung
Netznutzungsvertrag Strom - Formular Unterbrechung der Anschlussnutzung (xlsx)
Netznutzungsvertrag Strom - Standardisierte Zuordnungsvereinbarung
Geltende Netzentgelte:
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01.2024
Die Entgelt- und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Lieferantenrahmenvertrag.
Ehemalige Netzentgelte:
Ehemaliges Preisblatt Netznutzung der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH:
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2023
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2022
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2021
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2020
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2019
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2018
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2017
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2016
Ehemalige Preisblätter Netznutzung der Stadtwerke Schüttorf GmbH:
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2015
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2014
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2013
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2012
Ehemalige Preisblätter Netznutzung der Energieversorgung Emsbüren GmbH:
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2015
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2014
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2013
Preisblatt Netznutzung - gültig ab 01.01. bis 31.12.2012
Abrechnungsperiode:
Die Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr.
Konzessionsabgabe:
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegten Höchstpreisen.
Mehrkosten nach KWK-Gesetz:
0,275 ct/kWh* zzgl. 19% Umsatzsteuer
* Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gem. §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.
Mehrkosten nach § 19 StromNEV:
1. Für die Strommenge bis 1.000.000 kWh/a beträgt der Aufschlag je Abnahmestelle
0,643 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer
2. Für jede darüber hinausgehende kWh/a beträgt der Aufschlag je Abnahmestelle
0,050 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer
3. Für das produzierende Gewerbe, für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie für Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem Stromkostenanteil größer 4% des Vorjahresumsatzes (der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen) beträgt der Aufschlag abweichend zu 2.
0,025 ct/kWh zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Mehrkosten nach § 17 f EnWG:
0,656 ct/kWh* zzgl. 19 % Umsatzsteuer
* Letztverbraucher, die die "besondere Ausgleichsregelung" gem. §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird.
Vermiedene Netzentgelte nach § 18 II StromNEV:
Referenzpreisblatt - gültig ab 01.01.2018
Besonderheit bei Leistungsmessungen:
Bei Kunden mit Leistungsmessung kommt eine Datenfernübertragung zum Einsatz. Dazu ist vom entnehmenden Kunden auf Anforderung der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren ein separater Nebenstellen- bzw. Telefonanschluss in Nähe der Zähleinrichtung kostenfrei bereitzustellen.
Blindstrom:
Der Kunde ist verpflichtet, bei seinem Strombezug einen Leistungsfaktor (cos φ) in der Regel zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv einzuhalten.
Hochlastzeitfenster:
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV haben Betreiber von Energieversorungsnetzen einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmeebene abweicht (atypisches Lastverhalten).
Die Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren GmbH haben nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für ihre Netzanschlussebenen (Mittelspannung, Umspannung MS/NS, Niederspannung) ermittelt und bieten auf dieser Basis Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an. Die Hochlastzeitfenster für die Kalenderjahre 2018 bis 2024 finden Sie hier:
Hochlastzeitfenster 2024
Hochlastzeitfenster 2023
Hochlastzeitfenster 2022
Hochlastzeitfenster 2021
Hochlastzeitfenster 2020
Hochlastzeitfenster 2019
Hochlastzeitfenster 2018
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Anzeigepflicht bei der Regulierungsbehörde.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgeltes nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV finden Sie hier.
Zusatzentgelte |
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Mahnschreiben oder Sperrungsandrohung: | 3,00 € | keine Umsatzsteuer |
Erfolglose Sperrung/Wegekosten: | 46,00 € | keine Umsatzsteuer |
Sperrung der Anschlussnutzung: | 67,00 € | keine Umsatzsteuer |
Entsperrung während der Geschäftszeiten: | 89,25 € | inkl. Umsatzsteuer |
Entsperrung außerhalb der Geschäftszeiten: | finden nicht statt |
Netzengpässe:
Gegenwärtig treten keine Engpässe gemäß §15 StromNZV Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Schüttorf ▪ Emsbüren auf.