Die Hausanschlusskosten werden individuell errechnet und können beim Netzbetrieb erfragt werden.
Für die Berechnung des Baukostenzuschusses gilt der § 20 EnWG. Er fordert, dass Betreiber von Energieversorgungsnetzen allen Netzanschlussnehmern bzw. Anschlussnutzern einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten. Der Baukostenzuschuss stellt einen verursachungsgerechten Beitrag bei Neuanschluss oder Leistungserhöhung von Anschlussnehmern an das Energieversorgungsnetz dar. Er spiegelt die vom Anschlussnehmer anteilig zu übernehmenden Kosten für die Bereitstellung, Errichtung bzw. Verstärkung von Netzanlagen im Falle eines Neuanschlusses oder einer Leistungserhöhung wider.
Baukostenzuschuss Gas
Der Baukostenzuschuss beträgt beim Gas generell bis 30 kW 175 €, darüber hinaus je kW 5,83 €.
Baukostenzuschuss Strom
Beim Baukostenzuschuss für Strom ist zu beachten, dass in der Niederspannungsebene nur der Teil Leistungsanforderung berücksichtigt wird, der 30 kW übersteigt. Eine Auskunft über die Preise für Ihre jeweilige Netzebene erhalten Sie auf Anfrage.