Die Photovoltaikstrategie des BMWK strebt an, die Stromversorgung in Deutschland bis 2035 nahezu klimaneutral zu gestalten und den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80% zu erhöhen. Diese Ziele werden durch Maßnahmen des „Solarpaket I“ unterstützt, gefolgt von weiteren Regelungen im „Solarpaket II“ oder anderen rechtlichen Rahmenwerken.
Seit dem 16. Mai 2024 gelten vereinfachte Regeln für die Anmeldung von Balkonkraftwerken:
- Betreiberinnen und Betreiber müssen ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen.
- Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.
- Das Anmeldeformular im MaStR wurde vereinfacht und es fallen zunächst keine Kosten an.
- Das Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
- Die Anmeldung kann selbst oder durch eine bevollmächtigte Person (z. B. eine Elektrofachkraft) vorgenommen werden.
So melden Sie Ihre Anlage an:
- Besuchen Sie die Startseite des MaStR: www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- Wählen Sie die folgenden Menüpunkte aus:
- Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs
- Registrierung einer Solaranlage
- Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)