Energy Sharing
Als Stadtwerk schaffen wir die technischen Voraussetzungen für Energy Sharing in unserem Netzgebiet. Das bedeutet: Unser Stromnetz ist technisch bereits darauf vorbereitet, die netzseitige Umsetzung ist grundsätzlich möglich.
Aktuell gibt es jedoch noch keine gesetzlichen Vorgaben für eine einheitliche und rechtssichere Abrechnung von Energy Sharing-Modellen. Der Gesetzgeber hat hierfür bisher noch keinen vollständigen Rahmen geschaffen. Deshalb können wir Energy Sharing derzeit noch nicht abrechnen. Nach aktuellem Stand wird erwartet, dass eine Abrechnung voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2028 möglich sein soll.
Unser Ausblick - Energy Sharing ist ein wichtiger Schritt für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen feststehen, möchten wir unseren Kunden passende Lösungen anbieten.

