Schritt 1 - Anfrage
Mit dem Formular „Anschluss an das Niederspannungsnetz und/oder Erdgasleitungsnetz“ (Dokument - siehe unten) können Sie einen Hausanschluss beantragen. Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig aus und senden ihn anschließend per Mail, Post oder Fax an uns zurück. Beachten Sie, dass wir neben der Unterschrift des Anschlussnehmers auch die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigen. Damit wir Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten können, fügen Sie der Anfrage bitte einen maßstabsgerechten Lageplan (1:1500) mit eingezeichnetem Gebäude, sowie eine Grundrisszeichnung bei. In dieser müssen der Anschlussort und der -raum ersichtlich sein.
Schritt 2 - Angebot
Wenn wir alle Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie von uns ein Angebot über die Kosten für die Erstellung der Netzanschlüsse inkl. evtl. anfallender Baukostenzuschüsse. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Punkt „Kosten/Baukostenzuschuss“.
Schritt 3 - Beauftragung
Sie erteilen uns einen Auftrag, indem Sie die dem Angebot beigefügte „Bestellung“ unterschrieben an uns zurücksenden. Auch hier benötigen wir gegebenenfalls die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers.
Schritt 4 - Bauausführung
Nach dem Auftragseingang wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Netzbetrieb. Diese werden dann alles Weitere mit Ihnen individuell vor Ort absprechen. Beachten Sie aber schon jetzt, dass vor Beginn unserer Arbeiten der geplante Trassenverlauf sowie der Anschlussraum frei zugänglich sein müssen.
Schritt 5 - Rechnung und Verträge
Nach Beendigung unserer Arbeiten erhalten Sie von uns die Rechnung, die innerhalb einer Woche von Ihnen zu zahlen ist. Um den Netzanschluss auch rechtlich abzuschließen, erhalten Sie zudem noch unseren Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag. Diese regeln lediglich die Rechte und Pflichten, die sich aus der Niederspannungs- und/oder Niederdruckanschlussverordnung ergeben. Zum Abschluss dieser Verträge sind wir gesetzlich verpflichtet.
Schritt 6 - Antrag Inbetriebsetzung
Sind bereits Verbrauchseinrichtungen installiert bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung, benötigen wir den Antrag „Inbetriebsetzung einer Elektroanlage“ oder „Inbetriebsetzung einer Gasanlage“ (Dokument - siehe unten). Dieser Antrag wird von Ihrem Installationsunternehmen, das bei uns zugelassen sein muss, bei uns eingereicht. Wichtig: Wir dürfen die Inbetriebnahme Ihrer Anlage erst durchführen, wenn auf dem Antrag alle Unterschriften (Installationsunternehmen, Schornsteinfegermeister) vorhanden sind.
Das Installationsunternehmen sichert dadurch zu, dass die Anlage nach den einschlägigen technischen Regeln erstellt wurde. Der Schornsteinfegermeister muss im Gasbereich vorab in einem gesonderten Termin mit Ihnen die Anlage unter den Gesichtspunkten der Bauaufsicht und der Feuerstättenverordnung abgenommen haben.
Schritt 7 - Zählermontage
Sobald uns alles korrekt vorliegt und der Hausanschluss bezahlt ist, vereinbart das Installationsunternehmen mit uns einen Termin zur Inbetriebnahme. Hierbei nehmen wir u.a. die Dichtheit der Gasanlage in Augenschein. Die anschließende Montage des Zählers (im Gas inkl. des Gasdruckreglers) erfolgt ausschließlich durch unser eigenes Personal. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.